Kanton Zürich kommt Start-ups bei Steuern entgegen

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat ihre steuerlichen Bestimmungen für Start-up-Gesellschaften erneut geändert. Einer Mitteilung des Kantons zufolge wird die Bewertung von Beteiligungen an innovativen Jungunternehmen neu geregelt. Die bisherige Regelung, nach einer Übergangszeit den Vermögenswert der Aktien zu besteuern, wird abgeschafft. Die Branche hatte kritisiert, dadurch würden fiktive Vermögenswerte besteuert, deren Realisierung nicht abzusehen sei. 

Grundlage der neuen steuerlichen Orientierung bei der Besteuerung von Finanzierungsrunden ist nun der bedeutend tiefer liegende Substanzwert. Erst wenn „repräsentative Geschäftsergebnisse vorliegen“, fliessen auch die Investorenpreise in die Bewertung der Unternehmensaktien ein.

Gleichzeitig definiert die neue Regelung den Begriff des Start-up-Unternehmens. Sie werden als Kapitalgesellschaften „mit einem innovativen, üblicherweise technologiegetriebenen Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet und skalierbar ist“, beschrieben. 

Die Interessenertreter der Jungunternehmen und ihrer Investoren begrüssten die neue Regelung als „Befreiungsschlag“. Die Entscheidung schaffe „Rechtssicherheit für die Zukunft und macht den Standort Zürich für Gründer, Investoren und Mitarbeitende von Startups wieder attraktiv“, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung von Swiss Finance Startups, Swiss Startup Association, Venturelab, Business Angels Switzerland und GLP. hs

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